Home » Diddy fordert erneut Haftentlassung – neue Bedingungen vorgeschlagen

Diddy fordert erneut Haftentlassung – neue Bedingungen vorgeschlagen

by Silke Mayr
0 comments

Sean „Diddy“ Combs hat erneut eine Haftentlassung beantragt, während er sich auf seinen bevorstehenden Strafprozess im Mai 2025 vorbereitet. Dies ist bereits der vierte Versuch des Hip-Hop-Moguls, vor dem Prozess freizukommen, nachdem seine früheren Anträge auf Kaution von verschiedenen Richtern abgelehnt wurden.

Combs’ rechtliches Team hat nun einen erneuten Antrag eingereicht, der ein umfassendes Kautionsangebot mit neuen Bedingungen umfasst. Laut den Anwälten würde dieses Paket sicherstellen, dass Combs keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und dass er nicht fliehen wird. Sie betonen, dass seine fortgesetzte Inhaftierung im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn seine Verteidigung ernsthaft behindere.

Vorschlag für 50 Millionen Dollar Kaution und Hausarrest

In dem erneuten Antrag schlagen Combs’ Anwälte eine Kaution von 50 Millionen Dollar vor, die durch das Eigenkapital in seinen Immobilien in Florida abgesichert werden soll. Darüber hinaus fordert das Team, dass Combs unter strengen Überwachungsmaßnahmen stehen solle. Dazu gehören 24/7 Überwachung durch autorisierte Sicherheitskräfte, kein Zugang zu Internet oder Telefon, außer während Besprechungen mit seinen Anwälten, sowie eine genehmigte Liste von Besuchern, die nur aus ausgewählten Familienangehörigen besteht.

Darüber hinaus schlägt Combs’ Verteidigung vor, dass er sich entweder in seinem 48 Millionen Dollar teuren Haus in Miami oder an einem anderen geeigneten Ort in New York aufhalten dürfe, wo er unter Hausarrest gestellt werden würde. Seine Besuche von Familienangehörigen würden ebenfalls überwacht und Combs müsste sich regelmäßig Drogentests unterziehen.

Frühere Ablehnungen und laufende Berufung

Der erste Antrag auf Kaution wurde im Jahr 2023 abgelehnt. US-Magistratsrichterin Robyn Tarnofsky entschied, dass Combs ein Risiko darstelle, sollte er für den Hausarrest freigelassen werden. Auch der Richter Andrew L. Carter Jr. lehnte einen späteren Antrag ab und entschied, dass keine Kaution ausreiche, um das Risiko zu minimieren, dass Combs potenziell Zeugen beeinflussen könnte.

Im September 2023 legte das Verteidigungsteam von Combs Berufung gegen diese Entscheidungen ein, doch der Berufungsrichter William J. Nardini lehnte ebenfalls einen Antrag auf sofortige Freilassung ab und verwies den Fall an ein dreiköpfiges Berufungsgericht des Zweiten Berufungsbezirks.

Mangelhafte Bedingungen für Prozessvorbereitung

Die Anwälte von Combs argumentieren, dass die Haftbedingungen im MDC seine Vorbereitung auf den Prozess erheblich erschweren. Insbesondere haben sie darauf hingewiesen, dass Combs keinen funktionierenden Laptop habe, um auf das für seine Verteidigung wichtige Beweismaterial zuzugreifen. Auch häufige Durchsuchungen und Haft-Sperrungen im Gefängnis würden seine regelmäßigen Besuche durch seine Anwälte und den Zugang zu notwendigen Materialien wie Notizbüchern und Stiften behindern.

„Selbst wenn Mr. Combs einen Laptop bekommt und die Anwälte ihm Zugang zu den entscheidenden Beweismitteln gewähren können, wird es unter den aktuellen Bedingungen unmöglich sein, das riesige Beweismaterial zu sichten“, so die Anwälte.

Widerspruch gegen die Beweismittel der Staatsanwaltschaft

Combs’ Anwälte werfen der Staatsanwaltschaft vor, Beweismaterial zu verwenden, das nicht so belastend ist, wie behauptet wird. Insbesondere geht es um das Video, das Combs und seine Ex-Freundin Cassie Ventura zeigt, auf dem Combs sie angeblich misshandelt. Die Verteidigung bestreitet, dass dieses Video Beweise für Menschenhandel oder Zwangsprostitution liefert. Stattdessen argumentiert sie, dass es sich um eine toxische Beziehung handelt, die von Missbrauch geprägt war.

Prozessbeobachter und Staatsanwälte haben jedoch das Video als „beweiskräftig“ bezeichnet und es als Beispiel für gewaltsamen Menschenhandel angeführt. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Dutzende von Zeugen und Opfern befragt sowie 130 Geräte sichergestellt, die angeblich Beweise für Combs’ kriminelle Machenschaften liefern.

Appell für eine Wiedervereinigung mit seiner Familie

Die Verteidigung betont auch die emotionalen Auswirkungen, die die Haft auf Combs’ Familie hat. Insbesondere seine sieben Kinder und seine Mutter, die ihn weiterhin unterstützen, seien von seiner Inhaftierung betroffen. Besonders hart sei es für seine zweijährige Tochter, die ihren Vater seit seiner Inhaftierung nicht mehr gesehen habe.

„Seine Kinder und seine Mutter brauchen ihn. Besonders seine zweijährige Tochter vermisst ihren Vater schmerzlich, und es ist sehr schwierig für sie, ohne ihn aufzuwachsen“, heißt es in dem Antrag.

Antrag auf Redeverbot abgelehnt

In einer weiteren Entscheidung hat der zuständige Richter Subramanian einen Antrag der Verteidigung auf ein Redeverbot abgelehnt. Die Anwälte von Combs hatten versucht, ein Verbot gegen potenzielle Zeugen und Ankläger zu erwirken, die ihrer Meinung nach die öffentliche Meinung beeinflussen und den Verlauf des Prozesses gefährden könnten.

Der Richter wies jedoch darauf hin, dass eine derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit rechtlich problematisch sei. Er erklärte, dass der Antrag zu weitreichend sei und auch Zeugen betreffen würde, die gar nicht in den Prozess involviert sind. Zuvor hatte der Richter bereits entschieden, dass kein Redeverbot für die Staatsanwälte erlassen werden sollte, die in diesem Fall gegen Combs ermitteln.

You may also like

Feature Posts

Recent Post

Newsletter