Am 1. Januar treten zahlreiche neue Bestimmungen in Kraft. Diese Änderungen betreffen verschiedene Lebensbereiche. Ein Überblick über die wichtigsten Anpassungen.
Neuerungen in der Armee, beim Blutspenden und im Eherecht
Die Luftwaffe reduziert Vorführungen aus Spargründen. Das betrifft das Swiss Hornet Solo Display Team und die Swiss Para Wings. Ab sofort dürfen alle Menschen Blut spenden. Bisher waren schwule und bisexuelle Männer teils ausgeschlossen. Strengere Regeln gelten nun gegen Minderjährigen-Ehen. Sommerferienheiraten und im Ausland geschlossene Minderjährigen-Ehen werden nicht mehr anerkannt.
Wirtschaft, Umwelt und Jugendschutz
Die Wertfreigrenze für private Einkäufe sinkt von 300 auf 150 Franken. Erben mit Vermögen in der Schweiz und im Ausland erhalten mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Einkommen von Grenzgängern wird auch bei Homeoffice im Ausland besteuert. Die Landwirtschaft setzt auf Geschlechtserkennung im Ei, um das Töten männlicher Küken zu beenden. Neue Regeln schützen Kinder und Jugendliche vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Medien. Klimaziele bis 2050 schreiben Zwischenziele für die Senkung von Treibhausgasen vor.
Soziales, Verkehr und Verbraucherschutz
Ausländische Opfer häuslicher Gewalt behalten ihren Aufenthaltsstatus bei Trennung. Konsumkredite und Überziehungskredite erhalten niedrigere Höchstzinssätze. Vermeidbarer Lärm durch Auspuffanlagen wird verboten, Bußgelder bis 10’000 Franken drohen. Tabakprodukte werden teurer, mit Steueraufschlägen von bis zu 40 Rappen pro Packung. Ein Verhüllungsverbot an öffentlichen Orten tritt in Kraft, Verstöße kosten bis zu 1’000 Franken.
Vorsorge und Zulagen
Vorsorgelücken in Säule 3a können unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden. AHV- und IV-Renten steigen um 2,9 Prozent. Kinderzulagen erhöhen sich von 200 auf 215 Franken, Ausbildungszulagen von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Diese Änderungen betreffen viele Lebensbereiche und treten ab sofort in Kraft.