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Hunderte Osteopathen fürchten um ihre berufliche Zukunft

by Silke Mayr
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Die Schweiz überprüft ausländische Diplome nach einer Übergangsfrist. Viele Fachleute müssen eventuell erneut studieren.

Bis Ende Januar kann der Berner Osteopath Daniel Piller mit seinem österreichischen Diplom arbeiten. Danach endet die Übergangsfrist des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG). Seit 2020 regelt das GesBG die Ausbildung in sieben Gesundheitsberufen und verlangt auch für Osteopathie ein Fachhochschulstudium.

Ausländische Abschlüsse müssen anerkannt werden, oft sind zusätzliche Ausbildungen nötig. Der Verband akademischer Osteopathen Schweiz schätzt, dass 800 bis 1000 Berufsleute betroffen sind. Ab Februar können viele nicht mehr wie gewohnt arbeiten.

Kritik an bürokratischen Hürden

Erfahrene und von Krankenkassen anerkannte Osteopathen verlieren wegen Bürokratie ihre Zulassung, so der Verband. Manuela Meier, selbst betroffen und im Vorstand des Verbands, sagt: „In Zeiten von Fachkräftemangel ist diese Vorgehensweise unverständlich.“

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist für die Zulassungen verantwortlich. Marc Bieri vom SRK erklärt, dass Bildungsinhalte, Dauer und Niveau der Ausbildungen verglichen werden. Bei großen Unterschieden müssen Betroffene Ausgleichsmassnahmen absolvieren.

Laut Bieri gibt es gravierende Unterschiede: Manche ausländische Ausbildungen umfassen nur 200 Stunden, verglichen mit 8100 Stunden in der Schweiz. Der Schutz der Patienten habe oberste Priorität. Daniel Piller betont hingegen, dass er in Österreich einen Master of Science absolviert habe, als es diese Ausbildung in der Schweiz noch nicht gab. Nun denkt er über eine Rückkehr nach Österreich nach.

Unklare Zukunft für Betroffene

Die Anerkennung der Osteopathie-Ausbildung ist länderspezifisch. In der Schweiz arbeiten Osteopathen als Erstansprechpartner, während sie in anderen Ländern oft mit Ärzten kooperieren. In Österreich etwa sind Osteopathen entweder Ärzte oder Physiotherapeuten. Die in der Schweiz geforderte Berufsausübungsbewilligung existiert dort nicht.

Für einige gab es einst eine Anerkennungsprüfung durch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), diese Möglichkeit besteht jedoch nicht mehr. „Es gibt keine Übergangswege, um eine Anerkennung zu erreichen“, kritisiert Meier. Viele Betroffene müssten erneut studieren. Derzeit laufen mehrere Gerichtsverfahren.

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