Israels Abzug aus dem Süden des Libanons dauert länger als die vereinbarten 60 Tage der Waffenruhe. Die israelische Regierung hat eine 30-tägige Verlängerung der Frist beantragt.
Langsame Stationierung der libanesischen Armee
Die im November unter Vermittlung der USA und Frankreichs vereinbarte Waffenruhe sah einen vollständigen Abzug Israels innerhalb von 60 Tagen vor. Doch israelische Behörden gaben bekannt, dass sie die Frist nicht einhalten können. Laut dem Büro von Premierminister Benjamin Netanjahu liegt dies daran, dass die libanesische Armee nicht schnell genug in den Süden vorrückt.
Die libanesischen Streitkräfte sollten die Einhaltung des Abkommens überwachen und die Rückkehr der Hisbollah verhindern. Israel erklärte, dass der schrittweise Rückzug in enger Abstimmung mit den USA erfolgt. Das Abkommen ermögliche eine Fristverlängerung, falls nötig. Gleichzeitig kritisierte die Hisbollah den verzögerten Abzug Israels und warf dem Land vor, die Vereinbarung zu brechen.
Ziele der Waffenruhe
Das Abkommen zielte darauf ab, über ein Jahr anhaltende Kämpfe zwischen Israel und der Hisbollah zu beenden. Es verlangte von Israel, innerhalb von 60 Tagen alle Truppen aus dem Libanon abzuziehen. Die Hisbollah-Kämpfer sollten sich im Gegenzug nördlich des Litani-Flusses zurückziehen.
Ein 30 Kilometer breiter Sicherheitskorridor entlang der israelischen Grenze sollte geschaffen werden. Dort sollten die libanesische Armee und die UN-Friedenstruppe UNIFIL, an der auch Österreich beteiligt ist, für Stabilität sorgen.
Antrag auf Verlängerung der Frist
Berichten zufolge hat Israel offiziell eine Verlängerung der Frist um 30 Tage bei den USA beantragt. Erste Hinweise deuteten darauf hin, dass die USA der Verlängerung skeptisch gegenüberstanden, doch eine endgültige Bestätigung steht noch aus.
Die Verzögerung zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung des Abkommens und wirft neue Fragen zur Stabilität in der Region auf. Die zusätzliche Zeit könnte die fragile Waffenruhe weiter belasten, während beide Seiten an der Einhaltung ihrer Verpflichtungen arbeiten.