Zwei Jahre lang täglich Elektronik gestohlen
Eine ehemalige Postbeamtin aus Genf wurde wegen Diebstahls zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die 50-jährige Frau gestand vor Gericht, zwischen Juli 2021 und Februar 2023 täglich zwei bis drei Pakete mit Smartphones, Tablets und Smartwatches gestohlen zu haben. Der Schaden beläuft sich auf 275.000 Franken.
Die Diebstähle blieben lange unentdeckt, bis die Post Verdacht schöpfte und eine Überwachungskamera installierte. Diese zeichnete auf, wie die Frau regelmäßig Pakete entwendete. Nach ihrer Entlassung durch die Post führte die Polizei eine Hausdurchsuchung durch und fand 66 gestohlene elektronische Geräte in ihrer Wohnung.
Angeblich unter Einfluss der Partnerin gehandelt
Vor Gericht gab die Spanierin an, dass ihre damalige Lebensgefährtin sie zu den Taten angestiftet habe. „Ich hatte nie zuvor gestohlen“, beteuerte sie. Ihre Partnerin habe sie um Geld für ihre kranke Mutter und ihren Sohn gebeten. Da sie selbst keines besaß, habe sie begonnen, Pakete zu stehlen. „Ich bereue es zutiefst“, erklärte sie emotional.
Ihr Verteidiger Gabriel Raggenbass beschrieb die Situation als „eine tragische Geschichte“. Seine Mandantin habe sich erstmals verliebt, doch stattdessen „die Hölle“ gefunden. Ihre Partnerin habe sie manipuliert, ihr Jobverlust sei nur eine der schlimmen Folgen. Zudem stellte sich heraus, dass ihre Ex-Partnerin bereits eine Beziehung mit einer anderen Person führte.
Gericht sieht keine alleinige Schuld bei der Ex-Partnerin
Das Gericht beurteilte die Lage anders. Die Angeklagte habe aktiv an der Versendung der gestohlenen Geräte nach Spanien und Bolivien mitgewirkt, stellte der Richter fest. Trotz allem habe sie kaum finanziellen Gewinn aus den Taten gezogen, da sie das meiste Geld ihrer Partnerin übergab.
Letztlich wurde die Frau wegen Diebstahls verurteilt und erhielt eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung. Neben der Strafe bleibt sie auf einer Schuld von über einer Viertelmillion Franken gegenüber der Post sitzen. Ihre Ex-Partnerin wurde in einem separaten Verfahren wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.