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OGH prüft Rechtsmittel im Buwog-Prozess gegen Grasser

by Rudolph Angler
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Mehr als vier Jahre nach den Schuldsprüchen im Buwog-Prozess befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den eingereichten Rechtsmitteln.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, wurden am Straflandesgericht Wien für schuldig erklärt.

Die Verteidigung legte Rechtsmittel ein, wodurch der OGH den Fall in mehreren Verhandlungsterminen Ende März 2025 prüfen wird.

OGH plant mehrere Gerichtstermine

Laut Standard-Bericht sind Verhandlungstage am 20., 21., 24. und 25. März 2025 angesetzt. Falls triftige Gründe dagegen sprechen, stehen Ersatztermine in der Karwoche vom 14. bis 17. April bereit.

Der Buwog-Prozess begann nach sieben Jahren Ermittlungsarbeit im Dezember 2017 unter Richterin Marion Hohenecker. Nach 168 Verhandlungstagen fielen am 4. Dezember 2020 die Urteile.

Grasser erhielt acht Jahre Haft, Meischberger sieben Jahre, und Hochegger sechs Jahre.

Teilweise Aufhebung und mögliche Neuverhandlung

Die Angeklagten legten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen ein, woraufhin der Fall an den OGH weitergeleitet wurde.

Die Generalprokuratur empfahl in ihrem Gutachten vom Mai 2024, die Schuldsprüche größtenteils zu bestätigen, jedoch einige Punkte zu überprüfen.

Insbesondere sollte Grassers Schuldspruch bezüglich Beweismittelfälschung aufgehoben werden. Falls der OGH dieser Empfehlung folgt, könnten einzelne Verfahrensteile erneut verhandelt werden.

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