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Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Schuldenpaket zurück

by Jonas Bärtschi
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Grundgesetzänderungen ebnen Weg für höhere Verschuldung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag geplante Sondersitzung zum milliardenschweren Finanzpaket abgelehnt. In seiner Entscheidung am Montag erklärte das Gericht, dass keine ausreichenden Gründe für eine einstweilige Anordnung vorliegen.

Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der neuen Bundesregierung ermöglichen, Schulden in bisher unbekannter Höhe aufzunehmen. Gegen die kurzfristig angesetzte Sondersitzung wandten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar.

Gericht bestätigt frühere Beschlüsse

Bereits am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Anträge verworfen. Damit bleibt der amtierende Bundestag befugt, über mehrere Verfassungsänderungen zu entscheiden. Die geplanten Maßnahmen beinhalten die Aufweichung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie zusätzliche Finanzmittel für die Bundesländer. Zudem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zur Förderung der Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 eingerichtet werden.

Bundesrat muss finale Zustimmung geben

Die Union, SPD und Grünen haben sich in der vergangenen Woche auf die Gesetzesvorlagen geeinigt. Für die Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Zusätzlich muss der Bundesrat am Freitag zustimmen. CSU und Freie Wähler erklärten, dass Bayern zustimmen werde, wodurch eine Ablehnung in der Länderkammer als unwahrscheinlich gilt.

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