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EU plant unionsweites Fahrverbot bei schweren Verkehrsverstößen

by Jonas Bärtschi
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Einheitliche Konsequenzen für Verkehrssünder
Die Europäische Union will künftig Verkehrssünder strenger belangen. Eine vorläufige Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten sieht vor, dass Fahrverbote bei besonders schweren Verkehrsdelikten künftig in allen EU-Ländern gelten können – unabhängig davon, wo der Führerschein ausgestellt wurde.

Fahrverbot bei groben Verstößen
Bisher konnte nur das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, ein unionsweites Fahrverbot verhängen. Nun soll der Ausstellungsstaat verpflichtet werden, ein Fahrverbot aus einem anderen EU-Land zu übernehmen – vorausgesetzt, der Verstoß führte zu einem Fahrverbot von mindestens drei Monaten und alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft.

Betroffen sind insbesondere schwere Fälle wie Trunkenheit am Steuer, starkes Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder Unfälle mit Todesfolge.

Nächste Schritte stehen noch aus
Die Einigung muss noch offiziell durch das Europäische Parlament und den EU-Rat bestätigt werden. Erst dann tritt die neue Regelung in Kraft. Ziel ist, Verkehrssicherheit europaweit zu stärken und Schlupflöcher für Fahrer mit ausländischem Führerschein zu schließen.

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