Home » Bestechungsurteil gegen Ex-Geheimdienstmann in Österreich

Bestechungsurteil gegen Ex-Geheimdienstmann in Österreich

by Günther Schneider
0 comments

Ein früherer Mitarbeiter des inzwischen aufgelösten österreichischen Verfassungsschutzes (BVT) erhielt am Mittwoch eine bedingte Haftstrafe.
Das Landesgericht St. Pölten verurteilte den 66-Jährigen wegen Bestechlichkeit zu zwei Monaten auf Bewährung.
Er soll für eine deutsche Privatdetektivin wiederholt entgeltlich Firmenbuchabfragen vorgenommen haben.
Zwischen 2010 und 2016 erstellte er laut Anklage zudem Schaubilder für Unternehmensanalysen.
Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch frei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Stellungnahmen.

Geldumschläge für Recherchearbeit

Die zentrale Figur im Hintergrund: Christina W., eine 78-jährige deutsche Privatagentin mit DDR-Stasi-Vergangenheit.
Sie soll den Ex-Beamten zu den Abfragen gedrängt haben und sprach von „persönlichem Bedauern“.
„Er wollte das alles nicht. Ich habe ihn überredet“, erklärte sie per Videoschaltung aus Deutschland.
W. räumte ein, ihm mehrfach Umschläge mit Bargeld überreicht zu haben – als Entschädigung für Mehraufwand.
Laut Staatsanwaltschaft soll er bis zu 90’000 Euro erhalten haben, was sie bestritt.
Sie sprach selbst von 10’000 bis 12’000 Euro, die sie „maximal“ gezahlt habe.
Die Angeklagte galt früher offenbar selbst als Quelle des BVT unter dem Codenamen „Bertram“.

Richterin sieht Teil der Vorwürfe bestätigt

Das Gericht erkannte in sechs Projekten einen klaren Zahlungsfluss.
Für diese Aufträge räumte der frühere Beamte selbst Einnahmen ein.
Er betonte jedoch, dass er ausschliesslich in seiner Freizeit gehandelt habe.
Das Gericht wertete rund 7’900 Euro als nachgewiesenes Honorar und erklärte diesen Betrag für verfallen.
Als strafmildernd galten die lange Verfahrensdauer und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten.
Erschwerend wirkte hingegen der lange Tatzeitraum und die Mehrzahl der Vorwürfe.
Die Richterin kürzte die Strafe um sechs Monate auf zwei Monate bedingt.
Die WKStA hatte dem Fall den Titel „Die Privatagentin und der Geheimdienstler“ gegeben.

You may also like

Feature Posts

Recent Post

Newsletter