Das deutsche Wahlsystem für die Bundestagswahl folgt einem einzigartigen Modell, das als personalisierte Verhältniswahl bekannt ist.
Wählerinnen und Wähler erhalten zwei Stimmen, die sowohl direkte Personenwahl als auch proportionale Sitzverteilung im Bundestag ermöglichen.
Die Erststimme entscheidet über Direktmandate, während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Parlament festlegt.
Erststimme: Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis
Die Erststimme bestimmt, welche Kandidatin oder welcher Kandidat direkt in den Bundestag einzieht.
- Direktkandidatenwahl: Deutschland hat 299 Wahlkreise, in denen jeweils eine Person direkt gewählt wird.
- Mehrheitsprinzip: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat.
- Neuregelung seit 2023: Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr durch Zweitstimmen zustehen, verfallen die Mandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen.
Diese Regelung verhindert, dass Parteien überproportional vertreten sind.
Zweitstimme: Sitzverteilung im Bundestag
Die Zweitstimme entscheidet über die Mandatsverteilung der Parteien im Bundestag.
- Parteilistenwahl: Wähler stimmen für die Landesliste einer Partei, die bestimmt, welche Kandidaten ins Parlament einziehen.
- Mehrheitsverhältnisse: Die Zweitstimme allein bestimmt, wie viele Sitze eine Partei erhält.
- Zuteilung der Sitze: Die Sitzverteilung erfolgt in zwei Schritten – zunächst auf Bundesebene, dann auf Landesebene.
- Direktmandate haben Vorrang: Gewählte Direktkandidaten ziehen vorrangig ein, während die restlichen Sitze über die Landeslisten vergeben werden.
Das deutsche Wahlsystem verbindet direkte Wahl mit Verhältniswahl, um eine faire Sitzverteilung sicherzustellen.