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Diskussion um das Wahlrecht für Ausländer in Basel: Was die Bevölkerung denkt

by Silke Mayr
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Am 24. November stimmen die Basler über das Wahl- und Stimmrecht für Ausländer ab. 20 Minuten hat die Basler nach ihrer Meinung gefragt, wie sie zu dieser Vorlage stehen.

Im Kanton Basel-Stadt wird am 24. November erneut über das Ausländerstimmrecht abgestimmt. Dies ist bereits die dritte Abstimmung zu diesem Thema, nachdem entsprechende Vorlagen in den Jahren 1994 und 2010 abgelehnt wurden. In diesem Jahr könnte es jedoch anders kommen. 20 Minuten hat Basler Bürger gefragt, was sie von der Idee halten, Ausländern in bestimmten Fällen das Wahl- und Stimmrecht zu gewähren.

Pro Ausländerstimmrecht: Stimmen aus der Bevölkerung

Jennifer (18) ist der Meinung, dass es schade wäre, wenn die Vorlage zu einer geringeren Zahl von Einbürgerungen führen würde. Sie unterstützt das Konzept des Mitbestimmens, sieht jedoch auch die Wichtigkeit der Einbürgerung.

Miranda (18), die selbst noch nicht stimmberechtigt ist, würde sich gerne mehr politisch einbringen. „Ich komme aus Deutschland und lebe seit über fünf Jahren im Baselbiet. Ich habe die Niederlassungsbewilligung C, aber könnte nicht abstimmen“, erklärt sie. Sie findet, dass das Mitbestimmen ein positives Element der Demokratie ist und dass der Einbürgerungsprozess mit seinen Wartezeiten lang sein kann. „Ich würde auf jeden Fall für die Vorlage stimmen, wenn ich abstimmen dürfte.“

Iván (33) sieht das ebenfalls positiv, auch wenn er noch nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. „Ich wohne schon lange in Basel und wäre gerne aktiver Teil der politischen Diskussion“, sagt Iván. Er erklärt, dass er sich wegen häufiger Umzüge und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands bislang nicht einbürgern ließ. „Es ist einfach stressig, all den Papierkram zusammenzustellen, und finanziell ist es auch nicht ganz einfach.“ Dennoch würde er bei der Abstimmung mit Ja stimmen.

Contra Ausländerstimmrecht: Einbürgerung als Alternative

Anna* (49), die anonym bleiben möchte, steht der Vorlage kritisch gegenüber. Sie ist der Meinung, dass nur diejenigen, die sich einbürgern lassen, auch mitbestimmen sollten. „Wer mitentscheiden möchte, muss sich auch die Verantwortung der Staatsbürgerschaft verdienen“, so Anna, die selbst ausländische Wurzeln hat, aber inzwischen den Schweizer Pass besitzt. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz dieses Recht den Bürgern vorbehalten sollte und spricht sich klar gegen das Ausländerstimmrecht aus.

Marco (17) hat ebenfalls von der Vorlage gehört und ist der Meinung, dass nach fünf bis zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz Ausländer das Wahlrecht erhalten sollten. „Wer wirklich wählen will, sollte sich auch einbürgern lassen. Aber wenn sie mitentscheiden wollen, finde ich, dass fünf Jahre schon ausreichen“, meint Marco. Er selbst ist Schweizer und freut sich darauf, im nächsten Jahr das erste Mal wählen zu können.

Die Vorlage im Detail

Am 24. November wird in Basel-Stadt über das kantonale Wahl- und Stimmrecht für Ausländer abgestimmt. Die Vorlage sieht vor, dass Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, künftig aktiv wählen dürfen. Sie können an Abstimmungen teilnehmen, Initiativen und Referenden unterschreiben, aber nicht in Ämter gewählt werden – das passive Wahlrecht bleibt weiterhin den Schweizer Bürgern vorbehalten.

Die niederlassungsberechtigten Ausländer müssen zudem nachweisen, dass sie in die Gesellschaft integriert sind, die Sprache beherrschen und am Wirtschaftsleben teilnehmen. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die neuen Wähler tatsächlich ein Interesse an der politischen Mitgestaltung haben.

Argumente des Regierungsrats und des Grossen Rats

Der Regierungsrat und der Grosse Rat von Basel-Stadt unterstützen die Vorlage und argumentieren, dass eine breitere politische Teilhabe die Gemeinschaft stärkt und die Demokratie voranbringt. Bei einer Zustimmung würden rund 38 Prozent der Bevölkerung, die derzeit vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, in die politische Entscheidungsfindung einbezogen. Die Erweiterung des Wahlrechts würde die gesellschaftliche Integration fördern und den Kanton als offene und moderne Gesellschaft weiterentwickeln, so die Befürworter.

Argumente der Opposition

Gegner der Vorlage, darunter auch einige Parteien und politische Gruppen, betonen, dass die Einbürgerung der richtige Weg sei, um sich in die Gesellschaft zu integrieren und politische Verantwortung zu übernehmen. Sie argumentieren, dass das Einbürgerungsverfahren fair und in den letzten Jahren im Kanton auch kostengünstiger geworden sei. Kritisiert wird auch, dass durch die Vorlage ein zweigeteiltes System entstehen könnte, bei dem Ausländer lediglich ein aktives Wahlrecht erhalten, während das passive Wahlrecht weiterhin den Schweizer Bürgern vorbehalten bleibt.

Die Gegner betonen, dass die politische Mitbestimmung nicht nur in Bezug auf Wahlen, sondern auch in der Verantwortung für Ämter und politische Entscheidungsprozesse eine zentrale Rolle spiele. Der Ausschluss vom passiven Wahlrecht für Ausländer könnte als eine Art „Stimmrecht zweiter Klasse“ wahrgenommen werden.

Weitere Abstimmungen am 24. November

Neben der Abstimmung zum Wahl- und Stimmrecht für Ausländer wird am 24. November auch über zwei andere Vorlagen abgestimmt: ein Referendum gegen die Ausgabenbewilligung für die Durchführung des Eurovision Song Contests (ESC) sowie eine Volksinitiative „für mehr Musikvielfalt“.

Es bleibt spannend, wie sich die Bevölkerung Basels bei dieser kontroversen Frage entscheidet und ob das Stimmrecht für Ausländer eine Mehrheit findet.

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