Die oberste EU-Rechtsberaterin erklärte, dass Ungarn mit seinem Gesetz gegen LGBTQ+-Inhalte EU-Recht verletzt.
Generalanwältin Tamara Ćapeta äußerte diese Einschätzung am Donnerstag in einem bedeutenden Menschenrechtsverfahren.
Sie betonte, das Gesetz verstoße gegen die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte der Union.
Obwohl ihre Meinung rechtlich nicht bindend ist, folgt das Gericht ihr meist im endgültigen Urteil.
Stimmen die Richter zu, könnte das Gericht Ungarn zum Gesetzesrückzug oder zu Strafzahlungen verpflichten.
EU-Staaten und Parlament fordern Gesetzesaufhebung
Das Europäische Parlament und 16 Mitgliedstaaten schlossen sich der Klage an und fordern die Aufhebung des Gesetzes.
Ungarn hatte das Gesetz 2021 unter dem Vorwand des Kinderschutzes und Kampfes gegen Pädophilie eingeführt.
Kritiker sehen darin eine russisch geprägte Kampagne gegen LGBTQ+-Rechte.
Landesweite Proteste gegen das Gesetz folgten kurz nach dessen Verabschiedung.
Gesetz unterdrückt LGBTQ+-Darstellung in Medien und Bildung
Das ungarische Gesetz verbietet jegliche Darstellung von LGBTQ+-Personen gegenüber Minderjährigen.
Bücher mit gleichgeschlechtlichen Inhalten müssen in Folie verpackt verkauft werden.
Fernsehsender dürfen entsprechende Inhalte nur nachts ausstrahlen.
Diese Maßnahmen schränken die Sichtbarkeit queerer Menschen massiv ein.
EU-Kommission warnt vor wachsender Diskriminierung
Die EU-Kommission leitete 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein.
In diesem Jahr verschärfte Budapest das Vorgehen und verbot Pride-Veranstaltungen auf Grundlage des Gesetzes.
Die Kommission prüft weiterhin die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht.
EU-Justizkommissar Michael McGrath betonte im Parlament, die Budapest Pride stelle keine Gefahr für Kinder dar.
Er versicherte, die EU werde die Grundrechte in allen Mitgliedstaaten entschlossen verteidigen.