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Frankreich verhängt 150-Millionen-Euro-Strafe gegen Apple wegen Datenschutzpraktiken

by Jonas Bärtschi
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Wettbewerbsbehörde wirft Apple Benachteiligung der Konkurrenz vor
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro belegt. Grund ist der Vorwurf, Apple habe mit seinem Datenschutz-Tool „App Tracking Transparency“ (ATT) den Wettbewerb im App-Markt für iOS und iPadOS verzerrt.

ATT wurde 2021 eingeführt und soll Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten geben. Doch laut der Behörde nutzte Apple das System so, dass es Drittanbieter benachteilige. Während Apps von anderen Entwicklern mehrfach um Zustimmung bitten müssen, gelte das für Apples eigene Apps nicht.

Unfaire Zustimmungspflichten schaffen Wettbewerbsvorteil
Die Wettbewerbsbehörde kritisierte nicht das Tool selbst, sondern die Art seiner Umsetzung. Drittanbieter müssen doppelte Zustimmung für Tracking einholen, während Apple selbst Daten erhebt, ohne denselben Prozess zu durchlaufen.

Diese ungleiche Behandlung verschaffe Apple einen klaren Vorteil – vor allem gegenüber kleineren Entwicklern, die auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Das Vorgehen sei „weder notwendig noch verhältnismäßig“ und untergrabe die Neutralität des App-Ökosystems.

Apple weist Vorwürfe zurück – EU untersucht weiter
Apple wies die Vorwürfe zurück und erklärte, ATT biete allen Nutzerinnen und Nutzern denselben, transparenten Hinweis. „Der Hinweis gilt für alle Entwickler – auch für Apple“, betonte das Unternehmen. Zudem genieße die Funktion breite Unterstützung bei Datenschutzorganisationen und Konsumenten weltweit.

Die Strafe fällt in eine Phase wachsender regulatorischer Kontrolle: Die EU steht kurz vor dem Abschluss zweier weiterer Verfahren gegen Apple im Rahmen des Digital Markets Act. Dabei geht es um die App-Store-Regeln sowie um Einschränkungen bei der Auswahl von Browsern auf dem iPhone.

Mit der Entscheidung erhöht sich der Druck auf Apple in Europa – besonders in Bezug auf die Frage, ob Datenschutzmaßnahmen auch als Mittel zur Marktabschottung dienen.

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