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Juristischer Erfolg für Ingeborg Benko im Signa-Insolvenzverfahren

by Günther Schneider
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Ingeborg Benko, die Mutter von Signa-Gründer René Benko, hat vor Gericht einen wichtigen juristischen Erfolg errungen.

Das Landesgericht Innsbruck wies eine zivilrechtliche Klage des Masseverwalters im Signa-Insolvenzverfahren in erster Instanz vollständig ab.

Gerichtssprecherin Birgit Fink bestätigte am Donnerstag einen Online-Bericht des “Standard”, der sich auf das Urteil bezieht.

Masseverwalter wollte Kontrolle über Stiftungen übernehmen

Masseverwalter Andreas Grabenweger forderte die Übertragung der Stifterrechte zweier Privatstiftungen von Ingeborg Benko auf die Insolvenzmasse.

Die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck und die Ingbe-Stiftung in Liechtenstein sollen erhebliche Vermögenswerte beinhalten, die Benko dort „geparkt“ habe.

Grabenweger argumentierte, dass René Benko stets die Kontrolle über die Stiftungen behielt, während seine Mutter als Strohfrau fungierte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und der Masseverwalter kann Rechtsmittel einlegen, sodass sich das Oberlandesgericht Innsbruck mit dem Fall befassen müsste.

Gericht lehnt Klage wegen fehlendem Feststellungsinteresse ab

Die erste Verhandlung fand Ende Januar statt und wurde nach einer Stunde vorerst beendet, um eine juristische Grundsatzfrage zu klären.

Nun entschied der Richter, dass die Klage abgewiesen wird, da es an einem Feststellungsinteresse seitens des Masseverwalters fehle.

Anwalt Hermann Pfurtscheller, der Ingeborg Benko vertritt, bestätigte die Begründung des Gerichts, die durch Gerichtssprecherin Fink gestützt wurde.

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