Der frühere österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz ist am Montag vom Wiener Oberlandesgericht vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen worden. Damit hob das Gericht eine zuvor verhängte, achtmonatige bedingte Haftstrafe auf. Die Entscheidung fiel nach nur kurzer Berufungsverhandlung und beendet ein für Kurz langwieriges juristisches Verfahren.
„Ich habe nicht gelogen“ – Kurz zeigt sich erleichtert
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Kurz erleichtert: „Es hat sich bestätigt, was ich immer gesagt habe – dass ich der parlamentarischen Untersuchungskommission keine Unwahrheiten gesagt habe.“ Weitere Details wollte er zunächst nicht erläutern. „Ich habe einen langen Weg hinter mir. Ich möchte jetzt nach Hause zu meiner Familie und meinen zwei Kindern“, sagte der 38-Jährige vor Journalisten.
Im Zentrum des Verfahrens stand Kurz’ Aussage vor einer parlamentarischen U-Kommission im Jahr 2020. Diese befasste sich mit der ÖVP-FPÖ-Koalition von 2017 bis zu ihrem Bruch 2019. Konkret ging es um seine Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG und um die Ernennung seines Vertrauten Thomas Schmid. Zwar hatte ein Gericht Kurz zunächst wegen Falschaussagen über den ÖBAG-Aufsichtsrat verurteilt, jedoch nicht in Bezug auf Schmid – dieser Teil wurde nun komplett aufgehoben.
Bonelli-Verurteilung bleibt bestehen
Das Gericht bestätigte allerdings die Verurteilung von Kurz’ ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli. Er hatte laut Urteil ebenfalls eine falsche Aussage zur Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats gemacht und erhielt eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe. Kurz erklärte, er bedauere dieses Urteil „zutiefst“.
Die Causa war juristisch und politisch bedeutsam – es war das erste Mal seit über 30 Jahren, dass ein Ex-Kanzler in Österreich vor Gericht stand. Sebastian Kurz, einst Hoffnungsträger der europäischen Konservativen, trat 2021 zurück. Seine Partei, die ÖVP, führt weiterhin unter Bundeskanzler Christian Stocker die Regierung, musste jedoch bei der Wahl im September den zweiten Platz hinnehmen.
Mit dem Freispruch könnte sich Kurz politisch rehabilitieren – die juristische Aufarbeitung seiner Amtszeit aber dürfte noch nachwirken.