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OGH gibt FPÖ Niederösterreich im Rechtsstreit mit der „Tagespresse“ Recht

by Rudolph Angler
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied zugunsten der FPÖ Niederösterreich im Rechtsstreit mit der Satireplattform „Tagespresse“.

Die Partei teilte am Freitag mit, dass das Gericht die Verwendung des FPÖ-Logos und des Namensrechts als irreführend und rechtswidrig einstufte.

Damit hob der OGH die bisherigen Urteile auf, die zuvor zugunsten der „Tagespresse“ ausgefallen waren.

Fake-Briefe an Wirtshäuser lösten den Streit aus

Im April 2023 hatte die „Tagespresse“ im Namen der FPÖ Niederösterreich Briefe an 500 Wirtshäuser verschickt.

Darin wurde die von der FPÖ geförderte „Wirtshausprämie“ satirisch dargestellt und eine „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“ erfunden.

Als Kriterien für die Prämie wurden eine „Panierquote“ sowie eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ mit Gerichten wie dem „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder dem „Gabalier-Fleischlaberl“ vorgeschlagen.

Das Handelsgericht Wien wies die Klage der FPÖ 2023 ab, das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil im September 2024.

Die FPÖ legte eine außerordentliche Revision ein und erhielt nun vom OGH in allen Punkten Recht.

Hohe Kosten für die „Tagespresse“

Das Urteil verpflichtet die „Tagespresse“, falsche Schreiben im Namen der FPÖ zu unterlassen und nicht mehr zu verbreiten.

Laut der Satireplattform entstehen dadurch Kosten von rund 103.000 Euro.

Diese setzen sich aus 26.000 Euro Prozesskosten, 14.500 Euro an rückforderbaren Beträgen und 63.000 Euro für veröffentlichte Berichtigungen in Printmedien zusammen.

FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits sprach von einem „Sieg für die Glaubwürdigkeit“ und kündigte an, dass die Partei weiter gegen Fake News vorgehen werde.

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