Das Parlament verzögert weiterhin eine konsequente Verschärfung des Geldwäschereigesetzes. Bereits vor vier Jahren warnte der damalige Finanzminister Ueli Maurer davor, Anwälte und Notare von der Aufsicht auszunehmen. Seine Mahnung blieb aktuell: Der Bundesrat müsse eine neue Gesetzesvorlage bringen.
Internationale Standards setzen die Schweiz unter Druck
Am Dienstag griff Finanzministerin Karin Keller-Sutter das Thema im Ständerat wieder auf. Sie betonte, dass alle EU-Staaten Rechtsberater dem Geldwäschereigesetz unterstellen. Bleibe die Schweiz untätig, drohten internationale Konsequenzen. Auch SP-Ständerat Daniel Jositsch warnte vor einer bevorstehenden Länderprüfung: Ohne Reform drohe internationaler Reputationsschaden.
Vorlage mit vielen Lücken passiert den Ständerat
Die Rechtskommission lud erstmals direkt betroffene Anwälte und Notare an einen runden Tisch. Danach präsentierte sie eine abgeschwächte Gesetzesvorlage mit vielen Ausnahmen. Immobilientransaktionen unter fünf Millionen Franken sollen ausgenommen bleiben – das betrifft rund 99 % aller Fälle.
Finanzministerin Keller-Sutter kritisierte diesen Schwellenwert scharf. Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder verteidigte ihn. Er fürchtet eine Überlastung der Meldestelle. Dennoch nahm der Ständerat die entschärfte Version mit 34 zu 9 Stimmen an. Keller-Sutters Fazit: „Dieser Schritt reicht nicht. Wir sehen uns wieder.“