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Polizist soll Tatort betreten und Bargeld entwendet haben

by Günther Schneider
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Die Staatsanwaltschaft II Zürich klagte einen ehemaligen Kantonspolizisten beim Bezirksgericht Affoltern an.
Die Staatskanzlei Zürich veröffentlichte am Freitag eine entsprechende Mitteilung.
Dem Polizisten werfen die Ermittler Vermögensdelikte, Urkundenfälschung im Amt und weitere Straftaten vor.
Im Juni 2024 nahm die Polizei den Beschuldigten fest, die Anklage erhob sie vor wenigen Tagen.

Ermittlungen zum Femizid decken mutmaßliches Fehlverhalten auf

Die mutmaßlichen Taten ereigneten sich während Ermittlungen zu einem möglichen Femizid mit anschließendem Suizid.
Am 4. Juni 2024 erschoss ein 80-jähriger Mann in Knonau seine 78-jährige Ehefrau und danach sich selbst.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwei mögliche Abläufe und erhob Anklage zu beiden Varianten.

In der ersten Version brach der Beschuldigte in das versiegelte Haus ein und stahl mehrere Tausend Franken Bargeld.
Anschließend fälschte er einen Eintrag im Einsatzjournal, um den Vorfall zu vertuschen.
Die Anklage wirft ihm Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Siegelbruch und Urkundenfälschung im Amt vor.

Gericht klärt Tatablauf – Unschuldsvermutung bleibt bestehen

In der zweiten Version stiegen unbekannte Dritte in das versiegelte Haus ein und stahlen Vermögenswerte.
Beim Eindringen soll der Beschuldigte die Täter überrascht haben, wodurch sie die Beute fallenließen.
Er soll das aufgegebene Diebesgut an sich genommen und danach einen gefälschten Eintrag verfasst haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in diesem Szenario Hehlerei, Begünstigung und Urkundenfälschung vor.
Das Gericht entscheidet, welche der Varianten als erwiesen gilt.
Bis zum endgültigen Verfahrensabschluss bleibt die Unschuldsvermutung bestehen.

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