Spielzeug oder Verbrechen? Gesetzesanpassung soll Klarheit schaffen
Der Ständerat hat sich einstimmig für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, um Käufer von Spielzeugwaffen besser vor Strafverfahren zu schützen. Anlass ist die steigende Zahl von Fällen, in denen Personen beim Kauf verbotener Imitationswaffen unwissentlich gegen das Gesetz verstoßen. Eine Motion von Mitte-Ständerat Beat Rieder wurde am Montag ohne Gegenstimme angenommen.
Rieder kritisierte, dass auf Schweizer Online-Plattformen regelmäßig Waffenattrappen verkauft werden, die unter das Verbot fallen – jedoch ohne entsprechenden Hinweis. Darunter fallen etwa realistisch aussehende Wasserpistolen oder Steinschleudern. Die Folge: Käufer sehen sich plötzlich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind.
Bundesrat verwies auf laufende Überarbeitung der Definition
Die Landesregierung lehnt die Motion ab. Justizminister Beat Jans verwies auf die Arbeit des Bundesamts für Polizei, das die Definition von Imitationswaffen derzeit überarbeitet. Ziel ist es, nur noch jene Attrappen als verboten einzustufen, die echten Schusswaffen so stark ähneln, dass Laien sie nicht mehr unterscheiden können.
Laut Jans bearbeitet die zuständige Stelle jährlich rund 2000 Anfragen zur Legalität von Spielzeugwaffen. Mit der geplanten Neuregelung soll diese Zahl deutlich sinken – und damit auch die Zahl der Strafverfahren.
Millionenmarkt für Onlinehändler – Rechtsunsicherheit für Konsumenten
Rieder hob hervor, dass Onlinehändler mit dem Verkauf solcher Spielzeuge Millionen umsetzen – häufig auf Kosten gutgläubiger Kunden. Eine präzisere gesetzliche Grundlage soll nun Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass harmlose Käufe strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Obwohl der Bundesrat auf eigene Gesetzesanpassungen setzt, fordert der Ständerat mit der Motion eine rasche Klärung – und eine Entlastung der Justiz sowie der Bürger.