Zunahme von Entführungen durch Elternteile
In der Schweiz wächst die Zahl der Kindesentführungen, wobei die Täter meist ein Elternteil sind, der das Kind ohne Zustimmung des anderen ins Ausland bringt. Im Jahr 2023 wurden 80 Fälle registriert, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. Für 2024 liegen noch keine offiziellen Zahlen vor, doch das Bundesamt für Justiz (BJ) bestätigt eine weitere Zunahme der Fälle. Derzeit werden über 100 Fälle bearbeitet.
Was gilt als Kindesentführung?
Laut dem BJ liegt eine Kindesentführung vor, wenn ein Elternteil oder eine andere Person das Aufenthaltsrecht eines Kindes verletzt, indem es ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland gebracht oder dort zurückgehalten wird. Seit der Einführung der elterlichen Vorsorge im Jahr 2014 müssen Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes gemeinsam getroffen werden – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.
Statistiken und Ursachen
Die Mehrheit der entführten Kinder wird in europäische Nachbarländer wie Frankreich, Deutschland oder Italien gebracht. Das Durchschnittsalter der Kinder beträgt 7,5 Jahre, und in etwa 80 Prozent der Fälle ist die Mutter die entführende Person. Als Gründe für die Zunahme nennt das BJ die steigende Mobilität der Menschen, internationale Familiengründungen und Konflikte bei Trennungen. Häufig kehren Elternteile in ihr Herkunftsland zurück und nehmen ihre Kinder mit, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt.
Rechtliche Schritte bei Entführungen
Das Haager Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten, darunter auch die Schweiz, bei internationalen Kindesentführungen zu kooperieren. Innerhalb von sechs Wochen soll eine Rückführung des Kindes in den gewöhnlichen Aufenthaltsstaat erfolgen. Betroffene Eltern können sich an die schweizerische Zentralbehörde oder direkt an die zuständige Behörde im Ausland wenden.
Jedoch hängen Erfolg und Dauer der Verfahren stark vom jeweiligen Rechtssystem des anderen Landes ab. Oft sind die Prozesse langwierig und emotional belastend, insbesondere für die Kinder. Ob eine Rückführung erfolgt, entscheidet das zuständige Gericht des Landes.
Herausforderungen und Handlungsbedarf
Die zunehmenden Fälle von Kindesentführungen unterstreichen die Dringlichkeit, internationale Zusammenarbeit zu stärken und Verfahren zu beschleunigen. Die Interessen und das Wohl der Kinder müssen dabei stets im Vordergrund stehen. Eltern sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte und die des Kindes zu wahren.