Verurteilung wegen sexueller Nötigung – Freispruch in einem Anklagepunkt
Der ehemalige Hollywood-Produzent Harvey Weinstein wurde am Mittwoch in einem erneuten Strafprozess wegen Sexualverbrechen wegen eines schweren Sexualdelikts verurteilt, in einem anderen Anklagepunkt jedoch freigesprochen. Über eine dritte Anklage konnte sich die Jury nicht einigen, was zu einem gespaltenen Urteil führte. Es gilt als Teilerfolg für Opfer und Anklage, aber auch für Weinstein, dessen ursprüngliche Verurteilung vor fünf Jahren 2024 aufgehoben worden war.
Im aktuellen Verfahren sprachen die Geschworenen den 73-Jährigen wegen erzwungener Oralsexhandlung an Miriam Haley im Jahr 2006 schuldig. Freigesprochen wurde er im Fall der mutmaßlichen Tat an Kaja Sokola aus demselben Jahr. Über den Vorwurf, Weinstein habe 2013 Jessica Mann vergewaltigt, konnten sich die Jurymitglieder bislang nicht einigen. Dabei handelt es sich laut New Yorker Gesetzgebung um ein Vergehen dritten Grades – mit einem geringeren Strafmaß als bei der schweren Nötigung.
Weinstein plädiert weiterhin auf nicht schuldig. Seine Anwälte stellten seine Anklägerinnen als ehrgeizige Opportunistinnen dar, die seine sexuellen Avancen akzeptiert hätten, um beruflich in Hollywood voranzukommen.
Jurymitglieder unter Druck – Mistragsantrag abgelehnt
Der Prozess war von Spannungen innerhalb der Jury begleitet. Am Mittwoch meldete sich der Sprecher der Jury erneut zu Wort, weil er sich unter Druck gesetzt fühlte. Er bat um ein persönliches Gespräch mit Richter Curtis Farber und erklärte, er könne nicht mehr mit den anderen Geschworenen in einem Raum verbleiben. In einem handschriftlichen Zettel schrieb er: „Ich muss mit Ihnen über eine Situation sprechen.“ Später wurde bekannt, dass ein anderer Juror ihn mit den Worten „Ich treffe dich draußen“ bedroht habe.
Weinsteins Verteidiger Arthur Aidala sprach von mangelndem Schutz des Jurymitglieds durch das Gericht und beantragte einen Mistrial – erfolglos. Die Staatsanwaltschaft hingegen erklärte, der Sprecher sei nicht verängstigt, sondern „einfach stur“. Es sei üblich, dass Geschworene unter Druck stünden, ihre Meinung zu überdenken.
Bereits zuvor hatte ein Jurymitglied darum gebeten, aus dem Verfahren entlassen zu werden, da ein anderer Juror aus seiner Sicht unfair behandelt wurde.
Erinnerung an zentrale Zeugenaussagen
Am Mittwoch – dem fünften Tag der Beratungen – hörte die Jury erneut die Aussage von Jessica Mann, die behauptet, Weinstein habe sie 2013 in einem Hotelzimmer vergewaltigt. Die Jury hatte am Vortag darum gebeten, diese Aussagen nochmals vorgelesen zu bekommen. Einige Mitglieder machten sich erneut Notizen, andere blieben regungslos.
Weinstein war in dem Verfahren insgesamt wegen drei Vorwürfen angeklagt: der Vergewaltigung von Mann sowie erzwungenem Oralsex an Haley und Sokola. Der Ausgang des dritten Anklagepunkts bleibt vorerst offen. Das Verfahren bleibt ein zentrales Kapitel der #MeToo-Bewegung, auch wenn es nicht mit einem vollständigen Schuldspruch endet.