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Zürich will Parlamentsvertretung bei Ausfällen erlauben

by Günther Schneider
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Das Zürcher Kantonsparlament beschloss, Ersatzpersonen bei Abwesenheiten durch Geburt, Krankheit oder Unfall zuzulassen. Bisher mussten betroffene Abgeordnete ihr Mandat ruhen lassen oder ganz aufgeben. Nun sollen Stellvertretungen für mindestens drei und maximal zwölf Monate einspringen dürfen.

Andere Kantone wie Wallis, Graubünden oder Genf haben bereits ähnliche Regelungen. Basel-Stadt erlaubt etwa das Abstimmen von zu Hause aus, wenn eine Teilnahme vor Ort nicht möglich ist.

Parteien betonen demokratische Fairness

Isabel Bartal (SP) erklärte: „Politik muss auch dann funktionieren, wenn das Leben dazwischenkommt.“ Auch Grüne, Mitte, AL und GLP unterstützten die Idee. Sonja Gehrig (GLP) betonte, jede Stimme zähle – gerade bei knappen Mehrheiten.

Tina Deplazes (Mitte) erklärte, es sei demokratisch legitim, die nächste Person auf der Wahlliste nachrücken zu lassen. Die Regelung soll vor allem Lücken vermeiden, wenn Mitglieder über längere Zeit ausfallen.

Kritik an befristeten Mandaten bleibt laut

SVP und FDP lehnten die Initiative ab. Roman Schmid (SVP) argumentierte: „Die Wähler wählen keine Stellvertretung.“ Für ihn gehört Abwesenheit zum Milizsystem. Corinne Hoss-Blatter (FDP) sprach von unnötigem Verwaltungsaufwand.

Beide Parteien sehen kein echtes Problem. Dennoch liegt die Entscheidung jetzt beim Volk. Auch in den Gemeinden sollen Stellvertretungen erlaubt werden – aber nur, wenn sie zuvor per Volksabstimmung beschlossen werden.

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